Tipp 1: Lassen Sie das Unfallfahrzeug von einem Sachverständigen begutachten.
Bevor das Fahrzeug zur Reparatur geht, müssen alle relevanten Schäden festgestellt und der Versicherung gemeldet werden.
Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie hier in jedem Fall auf eine/n Sachverständige/n zurückgreifen. Die Kosten hierfür trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Bestehen Sie außerdem darauf, die Begutachtung in einer Werkstatt mit Hebebühne durchführen zu lassen – nur so können auch verdeckte Schäden festgestellt und dokumentiert werden. Mit einem professionellen Gutachten stellen Sie sicher, dass Sie alle Schäden bereits vor der Reparatur melden und diese bei einem Haftpflichtfall auch erstattet bekommen.
Übrigens: Sie müssen keine GutachterInnen von Ihrer oder gar der gegnerischen Versicherung wählen. Um Interessenskonflikte zu vermeiden, sollten Sie sich langfristige Unterstützung durch unabhängige Sachverständige suchen, die Sie im Schadensfall einsetzen können.
Tipp 2: Machen Sie alle Kosten geltend, die Ihnen zustehen.
Neben dem Sachschaden und den Reparaturkosten können nach einem Unfall unzählige Kosten anfallen. Es lohnt sich, genau zu überprüfen, für welche Kosten Sie einen Erstattungsanspruch bei der Versicherung geltend machen können.
Hier nur einige Kosten, die im hektischen Alltag des Flottenmanagements häufig übersehen werden:
- Wiederbeschaffungsaufwand
- Lohnfortzahlung der FahrerInnen bei Ausfall nach einem Unfall
- Folierungskosten
- An- und Abmeldekosten bei einem Totalschaden
- Mietwagenkosten
- Vorhaltekosten bei Poolfahrzeugen
- Abschleppgebühren und Standgebühren beim Abschleppdienst
- Feuerwehrkosten, wenn z. B. Ölspuren von der Fahrbahn beseitigt werden müssen
- Beschädigungen am Innenausbau des Fahrzeugs
- Kindersitze, die sich beim Unfall im Fahrzeug befanden
- Anwaltskosten
Je nach Unfall sollten Sie außerdem prüfen, welche Versicherung für Ihre Schäden und Kosten aufkommt. Ist es die Kfz-Haftpflicht eines anderen Fahrzeugs, Ihre Vollkaskoversicherung - oder die private Haftpflicht einer Familie, deren Kind mit dem Fahrrad am Auto entlanggeschrammt ist? Je nach Versicherung kann das Einreichen des Schadens unterschiedlich funktionieren.
Tipp 3: Prüfen Sie, ob ein innerbetrieblicher Schadensausgleich möglich ist.
So unangenehm es auch ist, sich gegen Mitarbeitende zu wenden: Überprüfen Sie, inwiefern FahrerInnen am Unfall eine Mitschuld tragen und ob der Schaden aus grober Fahrlässigkeit entstanden ist.
In den meisten Fällen, sollte nicht davon ausgegangen werden. Ein Fahrer ist rückwärts gegen einen Pfosten gefahren? Grundsätzlich natürlich keine grobe Fahrlässigkeit, wenn er den Pfosten schlicht übersehen hat. Hat er dabei aber aufs Handy geschaut, hat er fahrlässig gehandelt und kann zur Verantwortung gezogen werden. Eine Fahrerin hat auf einer Baustelle im Halteverbot geparkt, obwohl durch Schilder deutlich gekennzeichnet war, dass hier Verputzarbeiten stattfinden? Hat das Auto hinterher Lackschäden von den Putzspritzern, können Sie als FuhrparkleiterIn selbstverständlich Ansprüche gegenüber Ihrer Fahrerin erheben.
Wenn Sie als Mobilitätsflotte Ihre Fahrzeuge vermieten, gilt das Prinzip natürlich auch für Ihre Kunden. Dafür sollten Sie in den AGB festhalten, dass FahrerInnen bei selbst verursachten Schäden haften.
Tipp 4: Entscheiden Sie sich für die richtige Werkstatt.
Vertragswerkstatt oder freie Werkstatt? Zuerst sollten Sie sich bei geleasten Fahrzeugen schlau machen, was Ihre Leasingfirma vorschreibt und ob die Herstellergarantie nur bei Reparaturen in einer Markenwerkstatt erhalten bleibt. Wenn nicht, sind Sie frei, sich nach der für Sie günstigsten Lösung umzuschauen.
Von Versicherungsseite ist es vollkommen legal, die Reparatur in einer freien Werkstatt durchführen zu lassen (vorausgesetzt Ihre Flottenversicherung hat keine Werkstattbindung festgelegt). Der Vorteil von freien Werkstätten besteht häufig in einem günstigeren Stundensatz und einer besseren Verfügbarkeit – wenn sich die passende Markenwerkstatt nicht gerade vor Ihrer Haustüre befindet.
Die vertraglichen Regelungen in Bezug auf erlaubte Werkstätten sollten Sie bei den Verhandlungen mit einer neuen Leasingfirma und Versicherungsanbietern unbedingt beachten. Die Möglichkeit, Reparaturen auch bei freien Werkstätten durchführen zu lassen, kann Ihnen langfristig einiges an Kosten sparen.
Tipp 5: Berechnen Sie, ob sich eine fiktive Abrechnung und ein Kaskopool lohnen.
Bei kleineren Schäden oder wenn Sie das Fahrzeug sowieso bald auswechseln, könnte eine fiktive Abrechnung interessant sein. Hier wird die im Gutachten errechnete Summe von der Versicherung überwiesen, auch wenn Sie die Reparatur nicht durchführen lassen.
Für Fuhrparks lohnt sich die Vorgehensweise insbesondere dann, wenn aus diesen erstatteten Kosten ein Kaskopool gebildet wird. Der Kaskopool funktioniert dann als Rücklage für andere Schäden, die zukünftig repariert werden müssen. So halten Sie die Schadenquote Ihrer Flottenversicherung niedrig und sparen bares Geld.
Expertenwissen zum Unfallmanagement ist entscheidend
Im Idealfall sind FuhrparkleiterInnen schon vor einem Unfall bestens vorbereitet und wissen, wie Kosten für Schadensregulierung, Haftungsfragen, Reparatur, Ausfallzeiten und Versicherungsprämien möglichst gering gehalten werden können.
Als FlottenmanagerIn jedoch sowohl alle Möglichkeiten als auch alle Fallstricke auf dem Schirm zu haben, erfordert viel Zeit und Beschäftigung mit der Thematik.
Um Sie dabei bestmöglich zu unterstützen, haben wir uns mit Patrick Plückthun, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, von unserem Partner Bulex zusammengetan und die gesamte Unfallabwicklung ausführlich in einem Webinar besprochen. Neben Tipps rund um Bearbeitung und Reparatur geht es im Webinar auch um die ersten Schritte, die direkt nach dem Unfall relevant sind.